Mit diesem Tool können Sie sich ein unverbindliches Angebot für alle gemäß ASchG und B-BSG vorgeschriebenen gesetzlichen Präventionszeiten erstellen lassen. Der linke Reiter bezieht sich auf alle Unternehmen gemäß ASchG, also Unternehmen die dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz unterliegen. Der rechte Reiter bezieht sich auf Organisationen die dem B-BSG unterliegen. In der Spalte "Mitarbeiter" tragen Sie bitte die Anzahl der MitarbeiterInnen des jeweiligen Tätigkeitsbereichs bzw. der entsprechenden Gefahrenklasse ein. "Präventionszeit" sind die gesetzlich vorgeschriebenen Präventivstunden je Vollzeitäquivalent Mitarbeiter. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonummer 01 8120 120 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
bei Bürotätigkeit der Mitarbeiter (vorgeschrieben sind 40% der gesetzlichen Präventionszeit von 1,2 Stunden je Mitarbeiter gem. §82a ASchG)
bei Bürotätigkeit der Mitarbeiter (vorgeschrieben sind 35% der gesetzlichen Präventionszeit von 1,2 Stunden je Mitarbeiter gem. §82a ASchG)
7 + 10 =

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